Wird ein Alten- oder Pflegeheim bzw. Krankenhaus mit Arzneimitteln ver-sorgt, ist ein schriftlicher Versorgungsvertrag gemäß § 12a bzw. § 14 Apothekengesetz abzuschließen. Die ausgefüllten Verträge sind in dreifacher Ausfertigung der Apothekerkammer des Saarlandes zur Genehmigung vorzu-legen. Vertragsvordrucke erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Apothe-kerkammer des Saarlandes kostenlos.