Apothekerkammer des Saarlandes - Apothekenüberwachung -

Heim-/KH-Versorgung

Wird ein Alten- oder Pflegeheim bzw. Krankenhaus mit Arzneimitteln ver-sorgt, ist ein schriftlicher Versorgungsvertrag gemäß § 12a bzw. § 14 Apothekengesetz abzuschließen. Die ausgefüllten Verträge sind in dreifacher Ausfertigung der Apothekerkammer des Saarlandes zur Genehmigung vorzu-legen. Vertragsvordrucke erhalten Sie bei der Geschäftsstelle der Apothe-kerkammer des Saarlandes kostenlos.



-   Merkblatt zur Genehmigung eines Heimversorgungsvertrages nach § 12a

    Apothekengesetz

-   Mustervertrag Alten- oder Pflegeheim - § 12a ApoG

-   Mustervertrag Fortgeltungsvereinbarung Heim


-   Mustervertrag Krankenhaus - § 14 ApoG

-   Anlage Krankenhaus-Versorgungsvertrag: Genehmigungsvoraussetzungen



-   Empfehlung der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei der

    Versorgung der Bewohner von Heimen


    - Arbeitshilfen BAK Leitlinien: Heimversorgung


-   Empfehlung der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung bei der

    Versorgung der Krankenhauspatienten durch Apotheken


    - Leitlinien der ADKA


-   Merkblatt § 34 ApBetrO Stellen und Verblistern


-   Berufsordnung - Auszug Verblisterung § 17


-   Leitlinie zur Qualitätssicherung: Manuelle Neuverpackung


    - Kommentar zur Leitlinie: Patientenindividuelle manuelle Neuverpackung

      von Fertigarzneimitteln für bestimmte Einnahmezeitpunkte


    - Arbeitshilfe BAK Leitlinien: Manuelle Neuverpackung


-   Anzeige Wechsel Krankenhausapothekenleitung

Impressum

Datenschutzbestimmungen