Apothekerkammer des Saarlandes - Apothekenüberwachung -

Rezeptsammelstellen

Gemäß § 24 ApBetrO dürfen Rezeptsammelstellen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde unterhalten werden. Eine Erlaubnis wird erteilt, wenn zur ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung von abgelegenen Orten oder Ortsteilen ohne Apotheken eine Rezeptsammelstelle erforderlich ist.


-   Antrag auf Erlaubnis zum Betreiben einer Rezeptsammelstelle

      (Download als Word-Datei - zum Ausfüllen am PC)




Genehmigung von Rezeptsammelstellen: Voraussetzungen


- In Orten, in denen ein Arzt aber keine Apotheke vorhanden ist, wird eine Rezeptsammelstelle genehmigt, wenn sich im Umkreis von 3 Kilometern („straßengebundene Entfernung“) zu der zu genehmigenden Rezeptsammelstelle keine Apotheke befindet. Die Rezeptsammelstelle ist in der Nähe der Arztpraxis einzurichten.


- Im Übrigen gilt  eine Entfernung  von 5 Kilometern („straßengebundene Ent-

  fernung“).


- In Ausnahmefällen (keine/schlechte Busverbindung, schlechte Wegstrecke) ist eine Unter-schreitung, wie bereits bisher vorgesehen und gesetzlich gefordert, vorgenannter Entfernungen möglich.



Genehmigung von Rezeptsammelstellen: Antragsstellung


Damit es nicht zu einem „Wettlauf“ um Rezeptsammelstellen kommt, werden zukünftig Anträge auf Genehmigung von Rezeptsammelstellen auf der Internetseite der Apothekerkammer des Saarlandes – Apothekenüberwachung – veröffentlicht, siehe unten. Mit einer Frist von zwei Monaten haben sodann an der beantragten Rezeptsammelstelle interessierte Apotheken ebenfalls die Möglichkeit, dem gestellten Antrag „beizutreten“. Auf Basis der bereits jetzt bestehenden Rechtsprechung wird sodann das Betreiben der beantragten Rezeptsammelstelle den Apotheken genehmigt, die der beantragten Rezeptsammelstelle am nächsten liegen (Entfernungs-unterschiede von bis zu ca. 2 Kilometern  („straßengebundene Entfernung“) werden als unerheblich angesehen).



Neuanträge für Rezeptsammelstellen














    


Bestehende Rezeptsammelstellen (bitte anklicken)


Genehmigung beantragt ab:

Genehmigungs- antrag gestellt am:

Ort der Rezeptsammelstelle:

Antragstellende Apotheke(n):













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